Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag:
Mit einer mündlichen oder schriftlichen Unterkunftsreservierung haben Sie mit Ihrem zukünftigen Gastgeber einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen. Es gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrags aus dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) und zusätzlich die Rahmenbedingungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA).
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen gemäß der Internationalen Hotelordnung: bei Übernachtung mit Frühstück 20%, bei Übernachtung mit Vollpension 40%, bei Ferienwohnungen 10% des Übernachtungspreises.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten; bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Gast nach Punkt 4.
6. Der Gast wird umgehend auf seine Verpflichtung hingewiesen, evtl. Ausfallkosten zu übernehmen; erst nach Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Gast die Kosten in Rechnung gestellt.
7. Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Wir empfehlen unseren Gästen:
alle wichtigen Punkte des Mietvertrages (Lage, Umgebung, Haus- und Zimmerausstattung, Preise und was darin enthalten ist, An- und Abreisetermin) klar zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten.
den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die Sie vor Unannehmlichkeiten und Kosten schützt, falls Sie die Reise aus wichtigen Gründen (Krankheit, Unfälle etc.) nicht antreten können.
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